AGB

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB OPT/FR gelten für die die Ausbildungsveranstaltungen in zweidimensionalem extraoralem Röntgen in der Zahnmedizin (OPT/FR Kurs), welche der Verein Überbetriebliches Kurszentrum für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten ÜKZDuD (nachstehend Verein) anbietet.

Zulassungsbedingungen

Zugelassen werden Dentalassistentinnen und Dentalassistenten mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis; eidgenössisch diplomierte Dentalassistentinnen mit Röntgenberechtigung, Personen mit altrechtlichem SSO-Diplom ‚Zahnarztgehilfin‘ mit Röntgenberechtigung oder Personen, die über ein entsprechendes anerkanntes ausländisches Diplom mit Röntgenberechtigung verfügen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt elektronisch. Mit dem Abschicken der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende die AGB’s OPT/FR. Die Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die Anmeldung zu einem Kurs gilt als verbindlich. Mit der Bestätigung eines Kursplatzes verpflichtet sich die/der Teilnehmende zur fristgerechten Zahlung des Kursgeldes. Die Zahlung ist rechtzeitig vor Kursbeginn zu leisten. Nicht bezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.Ratenzahlungen sind nach gegenseitiger Absprache möglich.

Mit der Anmeldung sind umgehend folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kopie des Passes oder der ID
  • Kopie des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses «Dentalassistentin EFZ / Dentalassistent EFZ» oder Anerkennungsschreiben des SBFI des entsprechenden ausländischen Zeugnisses sowie eine Kopie dieses Zeugnisses mit Kopie der beglaubigten Übersetzung, sofern das Zeugnis nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst ist.
  • Eine Bescheinigung über die Röntgenberechtigung, sofern sie nicht bereits mit dem EFZ oder dem Diplom nachgewiesen ist.
  • Angaben zur zuständigen Person im Unternehmen mit Nachweis des Berufsbildnerzertifikats oder einer äquivalenten didaktischen Aus- oder Weiterbildung oder einer entsprechenden Tätigkeit
  • Ein Vertrag über die Praktikumsstelle, wenn die Ausbildung in einer anderen Praxis durchgeführt wird.

Durchführungsmodalitäten

Der Verein kann bei ungenügender oder zu hoher Teilnehmerzahl für den theoretischen Präsenzkurs eine Umteilung in den parallel geführten online Kurs vorschlagen. Die angemeldeten Teilnehmenden sind in diesem Fall frei einen neuen Kurstermin mit Präsenzlektionen wahrzunehmen. Bei einer Absage durch den Verein und keiner weiteren Kursbuchung wird der volle Betrag zurückerstattet.

Rückzug der Anmeldung

Eine Abmeldung des Kurses ist mit einem administrativem Aufwand verbunden. Bei einem Rückzug der Anmeldung für den Kurs bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 250.- erhoben. Bei einem späteren Rückzug wird 50% des Kursbetrages geschuldet.

Bei einer erneuten Anmeldung wird in diesem zweiten Fall der Betrag abzüglich der 250.- gutgeschrieben.

Kursinhalt/Vorgaben

Die Kursinhalte richten sich nach den Vorgaben der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und werden durch die Fachgesellschaft (Schweizerische Gesellschaft für dentomaxillofaziale Radiologie) festgelegt. 

Die Kursteilnehmenden führen im Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, unter der Aufsicht einer dafür berechtigten Person, 30 OPT-Untersuchungen durch. Für das Zusatzmodul FR werden zusätzlich 20 Fernröntgenuntersuchungen durchgeführt.

Die dafür berechtigte Person führt eine Liste der durchgeführten OPT-/FR-Untersuchungen mit einer praxisinternen Identifikationsnummer. Bei der Prüfungsanmeldung ist die Liste als elektronische Datei einzureichen.

Die Untersuchungen sind innerhalb eines Jahres durchzuführen. Ist das nicht möglich, stellt die kursteilnehmende Person ein begründetes Gesuch um eine Verlängerung dieser Frist.

Die KWeR der SSO kann das Unternehmen zur stichprobenweisen Kontrolle auffordern, verschlüsselte Versionen der Röntgenbilder, welche die kursteilnehmende Person angefertigt hat, in elektronischer Kopie einzureichen. Die Kopien der verschlüsselten Röntgenbilder werden nach der Kontrolle durch die KWeR vernichtet.

Prüfung

Die Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen und dauert 30 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 75% der möglichen Punkte erzielt werden.

Zulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer 80% des theoretischen Teils besucht/absolviert hat und den gesamten praktischen Teil absolviert hat und die elektronische Datei mit der Liste der durchgeführten Untersuchungen und den anonymisierten Röntgenbildern eingereicht hat. Es muss eine Bestätigung der berechtigten Person vorliegen, dass diese Untersuchungen von der Kandidatin oder dem Kandidaten selbständig und unter ihrer Aufsicht durchgeführt wurden.

Wiederholung der Prüfung

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie zweimal wiederholen, ohne den entsprechenden Kurs zu wiederholen. Wer die Prüfung bei der zweiten Wiederholung nicht besteht, muss den gesamten Kurs wiederholen, um sich erneut zur Prüfung anmelden zu können. Wird der gesamte Kurs wiederholt, dann sind auch die OPT-Untersuchungen erneut durchzuführen.

Versicherungsschutz

Die Teilnehmenden ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz selber verantwortlich. Der Verein schliesst jede Haftung für während der Weiterbildung entstandenen Personen- oder Sachschäden, Diebstähle oder Verluste von Gegenständen aus.

Dem Verein steht das Recht zu, die AGB’s jederzeit zu ändern. Als ausschliesslicher Gerichtstand gilt Luzern.